Guten Tag, ich habe bis 31.12.15 Elternzeit um meine Kinder zuhause zu betreuen und danach vor Beginn den Antrag gestellt, danach bis zum 2.Geburtstag meiner Tochter im Rahmen der Elternzeit Teilzeit-vormittag zu arbeiten. Gestern hatte ich ein sehr schlimmes Gespräch mit meinem AG der mir sagte, es gäbe nur eine Position in Vollzeit im 3-Schicht-System. Diese Position entspricht keinesfalls meiner Qualifikation und vor Elternzeit hatte ich einen regulären Bürojob mit Arbeitszeit 7-16 uhr. Im Arbeitsvertrag steht dass ich auch 3-schicht eingesetzt werden kann; was bei Unterzeichnung mündlich als Standard-Klausel bezeichnet wurde. Nun hält mein Chef daran fest und droht sogar, dass sie mich genausogut in das Werk in Polen versetzen könnten. Hier wird eindeutig auf eine Kündigung meinerseits gewartet. Welche Rechte habe ich hier genau? Was passiert wenn ich tatsächlich kündige? Kann aufgrund dieser Vorgeschichte auf Sperrzeiten ALG1 verzichtet werden?
von Janine1235 am 27.10.2015, 11:15