Letztes Jahr im Mai ist meine 1. Tochter geboren. Ich bin zur Zeit in Elternzeit und beziehe Elterngeld Plus über 24 Monate.
Im August diesen Jahres, also 15 Monate später, bekomme ich meine zweite Tochter.
Am schlauesten wäre es zum Mutterschutzbeginn meine Elternzeit zu unterbrechen um das Mutterschaftsgeld plus Arbeitgeberzuschuss zu bekommen, richtig?
Kann ich für das zweite Kind mit der gleichen Höhe des Elterngeldes, wie bei Kind 1 rechnen?
Bekomme ich dann für beide Kinder gleichzeitig elterngeld?
Wird das irgendwie verrechnet?
Ich möchte gerne auch für Kind 2 elterngeld plus für 24 Monate beantragen
Vielen Dank für eine Antwort im Voraus
Liebe Grüße
Blub175
von
Blub175
am 03.04.2020, 22:10
Antwort auf:
Während Elterngeld Bezug für Kind 1 Elterngeld für Kind 2?
Hallo,
es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatsich auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten.
Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist.
Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann.
Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt.
Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13).
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.04.2020
Antwort auf:
Während Elterngeld Bezug für Kind 1 Elterngeld für Kind 2?
Doppelt EG für beide Kinder gibt es nicht.
Lasse dir das restliche egplus so auszahlen dass es durch ist wenn der Mutterschutz vom 2. beginnt. Statt egplus einfach in Basis EG umwandeln der restlich Monate.
Dann beendest du die ez auf einen Tag vor neuen Mutterschutz. Dann gibt es entsprechend Mutterschaftsgeld vom AG und KK
Das Elterngeld müsste für das 2. ziemlich das gleiche wie beim 1. sein. Monate mit EG und Mutterschaftsgeld werden nämlich ausgeklammert.
Mitglied inaktiv - 04.04.2020, 09:15
Antwort auf:
Während Elterngeld Bezug für Kind 1 Elterngeld für Kind 2?
EG Plus in Basis-EG ändern lassen. Und zwar zum neuen Mutterschutz. Zum neuen Mutterschutz die laufende EZ beenden. Für EG 2 werden bis zu 14 Monate EG ausgeklammert, mehr sowieso nicht und Monate wo mit Mutterschutz.
Beendest du nicht, frisst dein Mutterschaftsgeld und das neue EG das alte EG, da das wie Einkommen gewertet wird. Du verlierst also richtig Geld. Machst du es wir wir sagen, bekommst du für Kind 1 dein ganzes EG, das volle Mutterschaftsgeld und für Kind 2 daa gleiche EG wie beim ersten Kind, Plus Geschwisterbonus. Besser kann es nicht laufen.
von
Felica
am 04.04.2020, 10:03