Hallo !
mein Arbeitgeber hat mir nahegelegt, mir eine Bescheinigung über ein Beschäftigungsverbot von meinem Arzt zu holen, weil er keine Arbeit hat - und mich wenn ich nicht schwanger geworden wäre sowieso entlassen hätte.
Ist das OK ?
und darf ich in z.B. im Oktober in den Urlaub fahren, wenn ich ab Ende August ein Beschäftigungsverbot (aus psychischen Gründen z.B. bekomme ?)
Mitglied inaktiv - 22.08.2004, 20:46
Antwort auf:
während Beschäftigungsverbot in den Urlaub fahren ?
Hallo,
ein BV darf nur ausgestellt werden, wenn ein ärztlicher Grund besteht, sonst stellt ein seriöser Arzt auch keines aus. Der AG muss den AN weiterbeschäftigen, auch wenn er keine Arbeit hat.
Bei einem BV darf man nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des AG fahren.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.08.2004
Antwort auf:
während Beschäftigungsverbot in den Urlaub fahren ?
Hi,
bei mir ist es genauso - die Arbeit, die meiner hätte, ist für mich nicht zumutbar. Habe von Anfang an BV - meinem Chef ist es so am liebsten. Wenn der Chef von vornherein dazu positiv eingestellt ist, gibts doch keine Probleme - schlimmer ist es, wenn er sich wegen BV querstellt und noch zig Ateste von anderen Docs will usw.
Ich war auch im BV im Urlaub (ungemeldet beim Chef, ihm ist es eh wurst), aber ich habe gehört, dass man das dem Chef wohl lieber melden soll.
Mitglied inaktiv - 23.08.2004, 13:51