WICHTIG!!!Mietfortzahlung im Todesfall?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: WICHTIG!!!Mietfortzahlung im Todesfall?

Hallo! Wir haben eienn Todesfall in der Familie und wollten die Wohnung kündigen. Die verstorbene wohnte alleien also es ist kein Partner der die Wohnung weiterbewohnt da. Nun sagte uns die Vermieterin das wir die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten müssen. Das heisst wir müssen auch 3 Monate Miete weiterbezahlen!!! Ist sdas richtig? Eine kaution besteht leider nicht. Danke schon mal im vorraus. Steffi

Mitglied inaktiv - 13.05.2004, 11:07



Antwort auf: WICHTIG!!!Mietfortzahlung im Todesfall?

Hallo, das mit dem Todesfall tut mir Leid. Aber ich darf dazu keine Auskunftgeben. SChauen Sie mal bei http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/ToddesMieters/tdm.htm ALles Gute, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.05.2004



Antwort auf: WICHTIG!!!Mietfortzahlung im Todesfall?

xschgf

Mitglied inaktiv - 13.05.2004, 17:06



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