Hallo Frau Bader, ich habe ein Anliegen an sie.Und zwar habe ich ab 3.09.2002 eine Arbeitsstelle von 6-11,30 Uhr bekommen.Mein Erziehungsurlaub endet am 4.11.2002.Ich bekomme aber erst mitte Oktober mein erstes Gehalt.Muß ich das Erziehungsgeld bzw.den Antrag zum 03.09.2002 kündigen oder brauche ich das nicht.Wenn ich den Antrag kündigen muß,beziehe ich dann im September nur das kindergeld das reicht aber leider zum Leben nicht aus.Ich würde mich freuen ,wenn sie mir eine Antwort auf mein Problem geben können. Tausend Dank Susie
Mitglied inaktiv - 22.08.2002, 13:42