Frage: Vorzeitiger Arbeitsplatz

Hallo Frau Bader, ich habe ein Anliegen an sie.Und zwar habe ich ab 3.09.2002 eine Arbeitsstelle von 6-11,30 Uhr bekommen.Mein Erziehungsurlaub endet am 4.11.2002.Ich bekomme aber erst mitte Oktober mein erstes Gehalt.Muß ich das Erziehungsgeld bzw.den Antrag zum 03.09.2002 kündigen oder brauche ich das nicht.Wenn ich den Antrag kündigen muß,beziehe ich dann im September nur das kindergeld das reicht aber leider zum Leben nicht aus.Ich würde mich freuen ,wenn sie mir eine Antwort auf mein Problem geben können. Tausend Dank Susie

Mitglied inaktiv - 22.08.2002, 13:42



Antwort auf: Vorzeitiger Arbeitsplatz

Liebe Susie, ist der Job bei Ihrem alten AG? Sonst muss er zustimmen. Wenn Sie weniger als 30 Std./ Wo. arbeiten, können Sie weiter EG beziehen, die Zahlungen werden allerdings angerechnet, es sei denn, es ist eine geringfügige Tätigkeit, also ein 325 er € Job.- Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.08.2002



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