Vorzeitige Beendigung des Mutterschutzes auch Krankenkasse mitteilen???

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vorzeitige Beendigung des Mutterschutzes auch Krankenkasse mitteilen???

Hallo Frau Bader, hallo libe Forum leser, muss ich meiner Krankenkasse auch mitteilen das ich die Elternzeit vorzeitig beende wegen einer neuen Schutzfrist??? StefanieRobert

von StefanieRobert am 16.10.2013, 10:02



Antwort auf: Vorzeitige Beendigung des Mutterschutzes auch Krankenkasse mitteilen???

Hallo, ja, würde ich tun. Denn die müssen ja auch wieder den Anteil bezahlen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.10.2013



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