Sehr geehrte Frau Bader,
mein Arbeitgeber hat mir nach vorzeitiger Beendigung der Elternzeit für das erste Kind für den Mutterschutz des zweiten Kindes Mutterschaftsgeld gezahlt.
Mir ist die Berechnung unklar. Die Beträge scheinen mir zu niedrig zu sein.
Rückmeldung meines Arbeitgebers:
Dein durchschnittlicher Netto-Tagessatz der letzten 3 Monate vor Beginn des ersten Mutterschutzes (ab April 2014) abzüglich 13€, die ich von der KK erstattet bekäme (wenn ich gesetzlich versichert wäre).
Es sieht für mich nicht so aus, als sei die Gehaltserhöhung von diesem Sommer da eingeflossen.
Wie ist die Berechnung korrekt?
Danke für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Lils
von
lils
am 08.12.2015, 12:52
Antwort auf:
Vorzeitige Beendigung der Elternzeit w Mutterschutz: Berechnung AG Zuschuss
Hallo,
Gehaltserhöhung sind mit zu berücksichtigen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.12.2015
Antwort auf:
Vorzeitige Beendigung der Elternzeit w Mutterschutz: Berechnung AG Zuschuss
Berechnet sich der Netto-Tagessatz nach den Arbeits- oder Kalendertagen in dem jeweiligen Monat???
von
lils
am 08.12.2015, 13:16
Antwort auf:
Vorzeitige Beendigung der Elternzeit w Mutterschutz: Berechnung AG Zuschuss
Zahlt der AG beim AG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld den AG Anteil für die PKV oder nicht?
von
lils
am 08.12.2015, 13:33
Antwort auf:
Vorzeitige Beendigung der Elternzeit w Mutterschutz: Berechnung AG Zuschuss
Hallo,
nicht nur vorübergehende Gehaltssteigerungen, hier Gehaltserhöhung, müssen berücksichtigt werden. Der AG Anteil PKV wird nicht gezahlt.
LG
von
Lina_100
am 08.12.2015, 22:19