Guten Tag Frau Bader, für mein erstes Kind (geb. am 01.10.14) habe ich zwei Jahre Elternzeit beantragt. Im zweiten Jahr bin ich mit 25 Stunden pro Woche in Elternteilzeit tätig. Der Mutterschutz für mein zweites Kind beginnt am 31.8.16. Ist es trotz meiner Teilzeittätigkeit ratsam, die Elternteilzeit nach § 16 BEEG am Tag vor dem Beginn des Mutterschutzes vorzeitig zu beenden? Oder wird das Mutterschaftsgeld in Höhe des Elternteilzeit-Gehaltes berechnet? Laufe ich Gefahr bei einer vorzeitigen Beendigung gar kein Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber zu erhalten? Für Ihre Mühe im Voraus vielen Dank!
von portalaki am 21.03.2016, 21:24