Vorzeitig aus der Vorschule nehmen...?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vorzeitig aus der Vorschule nehmen...?

Hallo, wir sind momentan arg am Verzweifeln. Ich will jetzt auch nicht zu weit ausholen, aber kurz zur Vorgeschichte...: Quentin geht seit letztem Sommer in den Schulkindergarten, er wird im Mai 7 Jahre alt. Im Sommer wird er dann in die 1.Klasse eingeschult. Im letzten halben Jahr wachsen uns die Probleme mit ihm über den Kopf. Sein Verhalten im SKG wird immer schlimmer anstatt besser. Er arbeitet nicht mit, stört, ist laut, verweigert sich...heute die Krönung...er hat seinen Kot auf einem Stuhl und an seiner Hose verschmiert. Das hat er (wirklich) noch nie getan...das ist völlig neu und ich bin geschockt und überfordert. Vor dem Besuch des SKG waren seine Defizite ganz klar in der Konzentration und Ausdauer, weshalb er nicht eingeschult wurde. Jetzt haben wir ganz andere Probleme. Er kommt sehr oft mit blauen Flecken nach Hause, weil ihn andere Kinder treten oder auch beißen. Mittlerweile wehrt er sich natürlich auch und fällt durch gehäufte körperliche Tätligkeiten auf (Schubbsen, Knuffen...). Wir sind zur Zeit mit ihm bei einem Kinderpsycholgen, haben noch einige "Sitzungen" bis zur Diagnose. In der Zwischenzeit bekommt er Ergotherapie, die ihm großen Spaß macht und er auch prima mitarbeitet. Nun wissen wir nicht, was wir tun sollen. Er soll im Sommer auf eine freie Schule im Nachbarort gehen, die jetzige Schule sagt uns überhaupt nicht zu (dort geht er momentan zum SKG). Die Wahl der Schule steht für uns zu 99% fest. Meine Frage ist nun, ob ich ihn aufgrund der Veränderungen, die wir an ihm feststellen, vorzeitig aus dem SKG nehmen kann und wenn ja, was macht er bis zu den Sommerferien...? Er ist ja schulpflichtig. Wir haben arge Zweifel, daß wir den Rest des Schuljahres dort so durchstehen werden. Falls es rechtlich wichtig ist, wir wohnen in Niedersachsen. Liebe (verzweifelte) Grüße BETTY

Mitglied inaktiv - 08.03.2010, 21:02



Antwort auf: Vorzeitig aus der Vorschule nehmen...?

Hallo, ist bei Ihnen die Vorschule denn Pflicht? Sonst ist es doch kein Problem. Ansonsten nur mit ärztlichem Attest Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.03.2010



Antwort auf: Vorzeitig aus der Vorschule nehmen...?

Hallo, ja, die Vorschule ist Pflicht, da Quentin schulpflichtig ist. Wir haben nun mit der Psychologischen Praxis gesprochen, bei der er in Behandlung ist und diese veranlaßt nun eine neutrale Hospitation im SKG. Das Schuljahr ist ja bald um und wir haben uns nun bemüht, ihn im Sommer in einer anderen Schule einschulen zu lassen, Wir möchten aufgrund einiger Vorfälle nicht, daß er auf die Schule geht, wo er momentan den SKG besucht. Der Schulwechsel ist einfacher als ich vorher gedacht habe. Da die von uns favorisierte Grundschule eine volle Ganztagsschule ist, müssen wir nur an einem Tag in der Woche das Ganztagsangebot in Anspruch nehmen, dann kann er ohne Ausnahmegenehmigung wechseln. Somit fällt für uns die kostenpflichtige freie Schule weg, sodaß auch mehr Geld im Monat übrig ist. Ich bin froh, daß es so einfach geht. Die Schule, auf die er gehen soll, hat einen sehr guten Ruf im Landkreis und auch ich war auf dieser Schule sowie meine Geschwister und meine Nichte. Alles Weitere bis Ende des Schuljahres entscheiden wir nun gemeinsam mit dem Psycholgen. Vielen Dank für Ihre Antwort Liebe Grüße BETTY

Mitglied inaktiv - 11.03.2010, 11:44



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