Hallo Frau Bader, meine Firma bietet mir Teilzeitarbeit nach der Elternzeit aber auch während der Elternzeit an. Meine Frage ist nun welchen Vorteil ich davon habe wenn ich 24 Monate Elternzeit beantrage und ab dem 13. Monat in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber arbeite. 1. steuerliche/versicherungstechnische Vorteile? 2. Kündigungsschutz? sonst könnte ich ja auch nur 12 Monate Elternzeit beantragen und dann wieder arbeiten gehen, oder? Viele Grüße Sandra
Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 10:23