Frage: Vorstellungsgespräch

Hallo Frau Bader, Ich bekomme seit Oktober alg1 will aber arbeiten gehen und hab jetzt erfahren das ich in der 6.ssw bin. Ich hab jetzt diese Woche ein Vorstellungsgespräch als Filialleitung. Wie gesagt ich möchte arbeiten da nach dem mutterschutz mein mann Zuhause bleibt und ich nach den 8.wochen arbeiten möchte da ich derjenige bin der das bessere gehalt hat. Meine Frage wenn die mich jetzt nehmen muss ich im Vorstellungsgespräch sagen das ich schwanger bin und wenn ich den Vertrag bekäme wann spätestens und ich gehe davon aus das ich einen jahresvertrag bekomm mit 6 Monaten probezeit kann mir dann nach Vertragsabschluss sofort wieder gekündigt werden. Ich will so gerne wieder arbeiten trotz schwangerschaft ich bin ja nicht krank. Danke im voraus

von naddel25 am 14.12.2015, 17:53



Antwort auf: Vorstellungsgespräch

Hallo, nein. Sie dürfen es verschweigen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.12.2015



Antwort auf: Vorstellungsgespräch

Nein, Du musst nix sagen. Darfst sogar lügen wenn man Dich fragt. Ob der Vertrag dann verlängert wird ist fraglich, aber das Jahr ist sicher. Probezeit gilt als überstanden, sofern Du nicht das Firmensilber klaust.

von Sternenschnuppe am 14.12.2015, 18:47



Antwort auf: Vorstellungsgespräch

Hallo Sternschnuppe Das heißt dann das wenn ich z.b. die stelle bekomm zum 01.01.16 und ich z.b. im Februar sag ehm Chef ich bin schwanger das meine probezeit dann beendet ist und ich auf jeden Fall mir keine Gedanken machen muss. Und wenn der ag mich fragt seit wann wissen sie das sie schwanger sind darf ich da auch Schwindeln.

von naddel25 am 14.12.2015, 21:14



Antwort auf: Vorstellungsgespräch

Hallo, Ja, die Probezeit wäre faktisch beendet, da der Kündigungsschutz von Schwangeren auch hier greift. Theoretisch läuft sie weiter, es kann aber durch den Arbeitgeber nicht gekündigt werden. LG

von Lina_100 am 14.12.2015, 22:22



Antwort auf: Vorstellungsgespräch

Ja, darfst Du. Du bist in der 6. Woche, da kann, sorry, noch alles passieren. Einige merken sowas ja auch recht spät 😉 Einzig wenn es ein Job ist der im BV endet, also Du gar nicht arbeiten könntest, darf man das nicht verschweigen. Das wäre dann Vorsatz, weil Deine Arbeitskraft gar nicht zur Verfügung steht bei Vertragsabschluss.

von Sternenschnuppe am 15.12.2015, 07:10



Antwort auf: Vorstellungsgespräch

Hey hatte heute das Vorstellungsgespräch lief gut hab verschwiegen das ich schwanger bin wenn die mich jetzt zum 1.1.16 einstellen würden als Verkäuferin wann denkt ihr sollte ich dann sagen das ich schwanger bin ich möchte ja bis zum mutterschutz arbeiten

von naddel25 am 16.12.2015, 14:18



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