Frage: Vorsorgeuntersuchungen

Ist es erlaubt die Vorsorgetermine während der Areitszeit zu legen wenn es nicht anderst machbar ist?

Mitglied inaktiv - 07.09.2005, 19:24



Antwort auf: Vorsorgeuntersuchungen

Hallo, JA! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.09.2005



Antwort auf: Vorsorgeuntersuchungen

Als AG würde ich erwarten, dass der AN dafür frei nimmt. Das ist ja kein akutes Problem - da ist es etwas ganz anderes oder eine Spezielle Untersuchung. Aber die rechtliche Seite kenne ich nicht. Ich würde das nur zu denken geben, wie es beim AG ankommt, wenn man wegen jeder VU fehlt. Zumal das ja dann vermutlich auch auf die Krankentage angerechnet werden müsste, die einem pro Kind zustehen und die würde ich immer aufsparen. Bei einem Krankenhaushalt oder auch nur einer schweren Erkrankung sind ruck-zuck 4-8 Tage weg.

Mitglied inaktiv - 07.09.2005, 20:41



Antwort auf: Vorsorgeuntersuchungen

Dein Arbeitgeber muss dich für die Vorsorgeuntersuchungen freistellen. Die daraus resultierenden Fehlzeiten müssen nicht vor- oder nachgearbeitet werden. Im Durchschnitt finden die Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft einmal im Monat statt. Wenn`s mehr wird: Lass dich bei dem Thema nicht unter Druck setzen. Nicht dein Arbeitgeber, sondern du und deine Frauenärztin oder dein Frauenarzt bestimmen, wie viele Untersuchungen nötig sind! Vorsorgeuntersuchungen: § 16 MuSchG

Mitglied inaktiv - 08.09.2005, 08:32