Frage: Vorsorgetestament

Liebe Frau Bader, wir möchten ein Vorsorgetestament aufsetzen. Gibt es da Einschränkungen, was den Vormund betrifft? Wie alt darf er höchstens sein (dürfen wir die Großeltern angeben)? Darf er/sie ein Ausländer sein und im Ausland leben (die Patentante)? Was ist sonst noch zu beachten bei der Wahl des Vormundes? Danke für Ihre Antwort!

Mitglied inaktiv - 11.01.2007, 22:43



Antwort auf: Vorsorgetestament

Hallo, Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Patenschaft hat aber nichts damit zu tun. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Mit dem Auslan tun sich viele Gerichte schwer. Kommt auch darauf an, welches Ausland und welche Beziehung zu dem Kind. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.01.2007