Gemäss MuSchuG können Vorsorgetermine während der Arbeitszeit genommen werden. Da ich ca. 0,5 Stunden bis in mein Büro fahren muss und mein FA in der Nähe meines Wohnortes, werden die Termine zwangsläufig in die Arbeitszeit fallen. Kann der AG mir die Zeiten, die ich beim Arzt bin von meiner eigentlich Arbeitszeit abziehen / muss ich diese nacharbeiten oder bin ich dafür zeitlich befreitß
Mitglied inaktiv - 10.04.2007, 13:44