Meine Kinder sind 5 und 6 Jahre alt, seit 3 Jahren leben wir nicht mehr mit ihrem Vater zusammen.
Wir waren nicht verheiratet, das Sorgerecht habe ich aber die Kinder haben einen regelmäßigen und sehr guten Kontakt zu ihrem Vater.
Wenn mir etwas zustoßen würde würde er sich sehr gut um sie kümmern. Daran habe ich keine Zweifel.
Muß ich extra etwas verfügen, ein Testament z.B. oder in welcher Form legt man fest wo die Kinder nach dem Tot des Sorgeberechtigtem aufwachsen sollen?
mfG
mamafürvier
Mitglied inaktiv - 07.10.2009, 21:58
Antwort auf:
Vorsorge für den Ernstfall
Hallo,
Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift erstellen.
Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Patenschaft hat aber nichts damit zu tun.
Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht (zB die beiden kennen sich gar nicht).
Ansonsten kann man jemand anderen bestimmen, dem muss das Gericht folgen, es sei denn, es gibt einen Grund zur Ablehnung.
Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte.
Vermögensverwalter kann dieselbe oder eine andere Person sein – auch das kann man in dem handschriftlichen Testament festlegen.
Rechtlich sind ein notar. Testament u ein eigenes gleichgestellt. Ich kann es Ihnen auch entgeltlich vorformulieren.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.10.2009