Frage: Vornamensgebung

Liebe Frau Bader, ich bin noch verheiratet und schwanger von meinem neuen Partner. Mein Partner wird die Vaterschaft anerkennen und der Noch-Ehemann wird sie aberkennen. Hat der Scheinvater noch ein Mitspracherecht beim Vornamen des Kindes? Muß er dafür im Krankenhaus unterschreiben? Danke

Mitglied inaktiv - 25.07.2008, 10:45



Antwort auf: Vornamensgebung

Hallo, ein Mitspracherecht hat er rechtlich, aber nicht moralisch. Da er rechtlich der Vater ist, muss er mit unterschreiben. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.07.2008