Liebe Frau Bader, ich bin noch verheiratet und schwanger von meinem neuen Partner. Mein Partner wird die Vaterschaft anerkennen und der Noch-Ehemann wird sie aberkennen. Hat der Scheinvater noch ein Mitspracherecht beim Vornamen des Kindes? Muß er dafür im Krankenhaus unterschreiben? Danke
Mitglied inaktiv - 25.07.2008, 10:45