Frage: Vornamen

Unser Sohn heißt mit 2.+3. Namen nach den Großvätern. Könnten wir einem evtl. 2. Sohn neben einem anderslautenden 1. Vornamen ebenfalls den 2.+3. Namen der Großeltern geben, so dass beide Kinder den gleichen 2.+3. Vornamen haben? Wie viele Vornamen darf man inzwischen geben? Zählen Bindestrich-Namen als ein Name? Gibt es Einschränkungen, z.B. bei Richard, wenn man Wagner heißt o.ä.? Ganz vielen Dank und viele Grüße

Mitglied inaktiv - 17.07.2005, 21:25



Antwort auf: Vornamen

Hallo, DANKE!!! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.07.2005



Antwort auf: Vornamen

Das weiß ich viel dazu :-) 1.) Mein Exchef hieß Richard Wagner :-) 2.) Meine Kinder haben 3 gleiche Vornamen bekommen. Das Standesamt sagte, rein theoretisch hätten wir sie auch vollkommen gleich nennen können, sie prüfen das nicht. 3.) Bindestrichnamen zählen als einer. 4.) Maximal 7 Vornamen sind zulässig (unser Zweiter hat 6). Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 17.07.2005, 22:22