Unser Sohn heißt mit 2.+3. Namen nach den Großvätern. Könnten wir einem evtl. 2. Sohn neben einem anderslautenden 1. Vornamen ebenfalls den 2.+3. Namen der Großeltern geben, so dass beide Kinder den gleichen 2.+3. Vornamen haben? Wie viele Vornamen darf man inzwischen geben? Zählen Bindestrich-Namen als ein Name? Gibt es Einschränkungen, z.B. bei Richard, wenn man Wagner heißt o.ä.?
Ganz vielen Dank und viele Grüße
Mitglied inaktiv - 17.07.2005, 21:25
Antwort auf:
Vornamen
Hallo,
DANKE!!!
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.07.2005
Antwort auf:
Vornamen
Das weiß ich viel dazu :-)
1.) Mein Exchef hieß Richard Wagner :-)
2.) Meine Kinder haben 3 gleiche Vornamen bekommen. Das Standesamt sagte, rein theoretisch hätten wir sie auch vollkommen gleich nennen können, sie prüfen das nicht.
3.) Bindestrichnamen zählen als einer.
4.) Maximal 7 Vornamen sind zulässig (unser Zweiter hat 6).
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 17.07.2005, 22:22