Frage: Vorname des Kindes

Liebe Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit im Trennungsjahr von meinem Mann. Die Trennung fand im Dezember 02 statt. Ich weiß seit kurz nach der Trennung, dass ich ein zweites Kind von ihm erwarte. Das Kind wird im August geboren werden. Er versucht mir jetzt die Wahl des Vornamens beim Kind vorzuschreiben. Hat er da überhaupt noch ein Mitspracherecht? Schließlich hat er weder an der Schwangerschaft teilgehabt (außer bei der Entstehung) und auch nach der Geburt werde ich kaum Unterstützung von ihm haben. Er zahlt z. B. auch schon keinen Unterhalt für unser erstes Kind. Wie ist da die Rechtslage bei der Anmeldung des Kindes? Darf ich allwein entscheiden? Vielen Dank für Ihre Mühe Tina

Mitglied inaktiv - 07.07.2003, 10:44



Antwort auf: Vorname des Kindes

Hallo, da Sie ein gemeinsames Sorgerecht haben, muss gemeinsam entscjeiden werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.07.2003



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