Frage: Vormundschaft

Hallo Frau Bader, vielleicht wundern Sie sich über meine Frage? Kann ich zu Lebzeiten bestimmen, zu wem meine Kinder kommen sollen, falls meinem Mann und mir etwas passiert bzw falls mein Mann und ich zu tode kommen? Grüße

von zwerg09 am 18.01.2012, 15:14



Antwort auf: Vormundschaft

Hallo, Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Patenschaft hat aber nichts damit zu tun. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht (zB die beiden kennen sich gar nicht). Ansonsten kann man jemand anderen bestimmen, dem muss das Gericht folgen, es sei denn, es gibt einen Grund zur Ablehnung. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Vermögensverwalter kann dieselbe oder eine andere Person sein – auch das kann man in dem handschriftlichen Testament festlegen. Rechtlich sind ein notar. Testament u ein eigenes gleichgestellt. Ich kann es Ihnen auch entgeltlich vorformulieren. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2012



Antwort auf: Vormundschaft

Das hab ich mich auch schon gefragt!

von Sonni74LS am 18.01.2012, 15:26



Antwort auf: Vormundschaft

Ja, das kann man. Macht auch Frau Bader entgeldlich ;-) Allerdings wird das JA dennoch prüfen ob es dem Kindeswohl dient. Ich meine zu wissen, dass nicht mehr als 60 Jahre Kinder und "Vormund" trennen dürfen. Unsere Kinder werden zu meinen Schwiegereltern gehen, bisher weiß das zwar die ganze Familie, aber schriftlich haben wir auch noch nichts.

Mitglied inaktiv - 19.01.2012, 12:46



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