Hallo Frau Bader,
mich würde interessieren ob mein Mann und ich, für den Fall der Fälle, vorab die Vormundschaft für unseren Sohn regeln können.
Wir wollen aus persönlichen Gründen auf jeden Fall vermeiden, dass im schlimmste Fall Mitglieder unserer Familien unser Kind weiter großziehen.
Können wir das von uns erwählte Paar (die Paten unseres Sohnes) durch jeweilige handschriftliche Willenserklärung, gleichsam eines Testaments, zum Vormund im Todesfall bestimmen oder ist für so etwas eine bestimmte Form zu wahren oder sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen?
Ich hoffe zwar von ganzem Herzen, dass wir es nicht brauchen werden, doch schlafen wir wesentlich ruhiger wenn die Sache geklärt ist!
Vorab schon danke für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Maike Sch.
Mitglied inaktiv - 29.10.2006, 12:39
Antwort auf:
Vormundschaft im Todesfall regeln
Hallo,
Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen.
Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Patenschaft hat aber nichts damit zu tun.
Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.10.2006