Sehr geehrte Frau Bader,
meines Wissens nach, kann im Testament geregelt werden, wer Vormund der Kinder wird, wenn beide Elternteile versterben.
Kann man dort auch festhalten, wer die Kinder keinenfalls bekommen soll? Muss man dies begründen? Wäre die Begründung "Alkoholiker" ausreichend? (Beispielsweise würden ja die Eltern oder Schwiegereltern als Vormund in Betracht gezogen werden. Wenn einer davon Alkoholiker oder körperlich krank ist, reicht dies als Grund, dass sie nicht Vormund werden?)
Ist bei der Formulierung im Testament auf etwas zu achten?
Vielen Dank für Ihre Zeit!
MfG, Feenzauber
von
Feenzauber
am 16.04.2012, 10:31
Antwort auf:
Vormund im Testament für Kinder festlegen
Hallo,
Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen.
Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Patenschaft hat aber nichts damit zu tun.
Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht (zB die beiden kennen sich gar nicht).
Ansonsten kann man jemand anderen bestimmen, dem muss das Gericht folgen, es sei denn, es gibt einen Grund zur Ablehnung.
Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte.
Vermögensverwalter kann dieselbe oder eine andere Person sein – auch das kann man in dem handschriftlichen Testament festlegen.
Rechtlich sind ein notar. Testament u ein eigenes gleichgestellt. Ich kann es Ihnen auch entgeltlich vorformulieren.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.04.2012
Antwort auf:
Vormund im Testament für Kinder festlegen
Wie ist dies zu regeln, wenn man nicht verheiratet ist?
Muss in beiden Testament das gleiche stehen? Oder reicht es, wenn es in einem Testament steht? Wird dies berücksichtigt, wenn beide gleichzeitig sterben?
von
Feenzauber
am 16.04.2012, 10:34