Vorgeschriebene Stundenzahl bei Elternteilzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vorgeschriebene Stundenzahl bei Elternteilzeit?

Guten Morgen , kann der AG die Stundenzahl bei Elternteilzeit vorschreiben? Möchte von einer 40h Woche auf 20h zurückkehren, AG möchte jedoch aufgrund einer Richtlinie nur 30h. Vielen Dank

von Rinamaru am 03.06.2020, 10:25



Antwort auf: Vorgeschriebene Stundenzahl bei Elternteilzeit?

Hallo, es kommt darauf an, wieviele ANs der AG hat und ob ein Anspruch auf TZ in EZ besteht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.06.2020



Antwort auf: Vorgeschriebene Stundenzahl bei Elternteilzeit?

da müsst ihr euch einig werden. wenn du das nicht leisten kannst bzw. möchtest, kannst du auch woanders tz arbeiten. mit seinem vorherigen einverständnis

von mellomania am 03.06.2020, 10:26



Antwort auf: Vorgeschriebene Stundenzahl bei Elternteilzeit?

Begründen kann er das mit betrieblichen/organisatorischen Gründen. Daher rührt evt. diese Richtlinie. Unter 30 Std. müsste zB eine weitere TZ-Kraft für die restliche Arbeit eingestellt werden, was man so organisatorisch aber nicht möchte oder kann. Also ja, er kann eine Stundenzahl "vorschreiben". Du dürfest dann aber woanders arbeiten - außer bei der direkten Konkurrenz.

von cube am 03.06.2020, 10:38



Antwort auf: Vorgeschriebene Stundenzahl bei Elternteilzeit?

Es sind ca. 200 Mitarbeiter und nach Paragraph 15 BEEG Abs. 7 besteht Anspruch auf TZ in EZ.

von Rinamaru am 04.06.2020, 14:55



Antwort auf: Vorgeschriebene Stundenzahl bei Elternteilzeit?

das ja. aber nicht unbedingt zu DEINEN konditionen sondern generell. und wenn du 20 möchtest und der chef 30 müsst ihr euch einigen. er muss, wenn du nur 20 arbeitest, vielleicht jemanden zusätzlich einstellen was er nicht möchte und auch nicht wollen muss. daher möchte er dass du 30 machst. kannst du das nicht, kannst du woanders mit seiner zustimmung deine gewünschten 20 arbeiten. das ist verhandlungssache. er verwehrt dir die tz nicht, nur die anzahlt der stunden. und das läuft unter betriebliche gründe. ER hat aufwand wenn er zwei personen beschäftigen muss, was er vielleicht bei 30 h von dir nicht müsste. und diese betrieblichen belange kann er nennen und sagen, dass du eben 30 arbeiten musst ode eben gar nicht bzw. woanders. dann kann er jemanden für die 30 h einstellen.

von mellomania am 04.06.2020, 18:17



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