Vorgehensweise bei Änderung des Nachnamens des Kindes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vorgehensweise bei Änderung des Nachnamens des Kindes

Sehr geehrte Frau Bader, bei der Geburt haben wir gemeinsames Sorgerecht beantragt und entschieden, dass unser Sohn, den Nachnahmen des Papas bekommen soll. Da mein Partner (mit dem ich nicht verheiratet war) uns nun verlassen hat, möchte ich gerne, dass mein Sohn meinen Nachnahmen bekommt. Außerdem möchte dies mein 5-jähriger Sohn auch. Auch wäre dies jetzt der richtige Zeitpunkt, bevor er in die Schule kommt. Wie muss ich vorgehen? Vielen Dank für Ihre Auskunft.

von daniN. am 01.03.2015, 10:33



Antwort auf: Vorgehensweise bei Änderung des Nachnamens des Kindes

Hallo, das ist nahezu ausgeschlossen, zumal wenn der KV nicht zustimmt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.03.2015



Antwort auf: Vorgehensweise bei Änderung des Nachnamens des Kindes

Wird nicht gehen, oder wenn nur extrem schwierig mit dem Einverständnis des Vaters. Wird IMO aber auch extra bei dieser Entscheidung drauf hingewiesen, das es nur in extrem seltenen Fällen möglich ist das wieder Rückgängig zu machen. Nicht umsonst wird empfohlen Kinder erst bei einer Hochzeit einzubenennen.

Mitglied inaktiv - 01.03.2015, 12:05



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