Hallo Frau Bader,
meine Elternzeit endet am 31.07. mein Arbeitgeber teilte mir mit, dass er das unbefristete Arbeitsverhältnis auflösen wird. Die Gründe sind an den Haaren herbeigezogen. Meine Vertretung wurde verlängert und verschafft ihm einen privaten Vorteil (Mieteinnahmen). Schriftlich kann er mir erst ab dem 01.08. etwas vorlegen. Wie wäre es, wenn ich jetzt noch schwanger werden würde? Wäre die Kündigung dann unwirksam? Oder darf er mich dann kündigen weil ich nach der mündlichen Ankündigung schwanger geworden bin? Ich würde mich sehr über eine Antwort von Ihnen freuen. Vielen Dank im Voraus!
von
fanta1987
am 29.05.2013, 09:54
Antwort auf:
Vorankündigung der Kündigung
Hallo,
es gibt ja noch keine Kündigung. In der Elternzeit kann er nicht kündigen. Und wenn sie wieder schwanger sind, kann er auch nicht kündigen. Ansonsten hängt es davon ab, wie viele Arbeitnehmer er beschäftigt. Dann gilt eventuell das Kündigungsschutzgesetz.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2013
Antwort auf:
Vorankündigung der Kündigung
Nur schriftliches zählt und das geht erst nach der Elternzeit und dann auch nur fristgerecht.
Wenn Du bis dahin schwanger sein solltest hast Du Kündigungsschutz.
Kündigt er am 01.08. hast Du noch 14 Tage Zeit eine Schwangerschaft nachzuweisen.
von
Sternenschnuppe
am 29.05.2013, 09:59