Hallo!
Ich bin im Mutterschutz, habe am 6.8.04 Entbindungstermin.Mein Mann hat am 29.7. einen Gerichtstermin wegen Unterhaltszahlungen an seine beiden Kinder aus erster Beziehung. Ich soll dort nun auch mit hin. Muss ich das?? Ich habe Bedenken, da es eine Woche vor dem errechneten Termin ist.
Danke für Ihre Hilfe
Liebe Grüße Steffi
Mitglied inaktiv - 09.07.2004, 11:55
Antwort auf:
Vor Gericht im Mutterschutz!?
Hallo,
schreiben Sie dies dem Gericht und fügen Sie eine Bescheinigung des Arztes oder eine KOpie des Mutterpasses bei.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.07.2004
Antwort auf:
Vor Gericht im Mutterschutz!?
Unabhängig davon ob Du "mußt" oder nicht: warum denn nicht? Schwangerschaft am Termin ist ja (zum Glück!) keine Krankheit! Etwas anderes wäre es, wenn Du dann schon im Wochenbett bist, und selbst dann brauchst Du sicher ein ärztliches Attest.
Mitglied inaktiv - 09.07.2004, 13:49