Liebe Frau Bader! Vor der Geburt meines ersten Kindes habe ich Vollzeit gearbeitet. Zur Zeit befinde ich mich im EU, der am 15.12.02 endet und arbeite auf 325,- Basis. Jetzt bin ich wieder schwanger und der errechnete Termin ist der 29.01.2003. Das heißt, das ich noch 3 Tage bis zum Beginn des neuen Mutterschutzes arbeiten muss.Da ich noch Resturlaub habe wäre dies kein Problem. Muss jetzt mein eigentlicher Vollzeitarbeitgeber mir die 6Wochen vor und 8 Wochen danach wieder mein volles Gehalt bezahlen(bis auf den Anteil der KK) oder steht mir etwas von meinem 325,-Arbeitgeber zu?
Mitglied inaktiv - 10.06.2002, 15:00