von vollzeit auf teilzeit... was nun

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: von vollzeit auf teilzeit... was nun

sehr geehrte frau bader bin in der 7. ssw ... am 07.08.15 bin ich von meinem arbeitgeber freigestellt worden da ein beschäftigungsverbot vorliegt... habe bis zum 13.juli vollzeit gearbeitet und ab dem 13.juli bin ich auf teilzeit gegangen ohne zu wissen das ich schwanger war... meine frage wäre jetzt... wird mein arbeitgeber mich jetzt weiterhin mit dem teilzeitgehalt bezahlen oder mit dem was ich vor 3 monaten verdient habe also mit dem vollzeitgehalt???? auf eine antwort würde ich mich sehr freuen... vielen dank im voraus

von e.k am 24.08.2015, 16:45



Antwort auf: von vollzeit auf teilzeit... was nun

Hallo, seien Sie froh, der AG hat es falsch gemacht. Sie haben Anspruch auf TZ -Lohn. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.08.2015



Antwort auf: von vollzeit auf teilzeit... was nun

Nach dem was Du auch verdienen würdest. Also Teilzeit.

von Sternenschnuppe am 24.08.2015, 17:51



Antwort auf: von vollzeit auf teilzeit... was nun

Wenn Du jetzt in der 7.Woche bist warst Du am 13. Juli noch gar nicht schwanger - also erübrigt sich die Frage.

von Andrea6 am 25.08.2015, 13:24



Antwort auf: von vollzeit auf teilzeit... was nun

Aber auch selbst wenn, sie hat den Wechsel gewollt oder zugestimmt auf Teilzeit. Selbst wenn sie einem Aufhebungsvertrag zugestimmt hätte wäre der gültig. Einzig eine einseitige Kündigung des AG wäre unwirksam wenn da schon eine Schwangerschaft bestand.

von Sternenschnuppe am 25.08.2015, 15:24



Antwort auf: von vollzeit auf teilzeit... was nun

vielen dank für eure antworten aber die sache hat sich erledigt.. und zwar wie folgt.... werde trotzdem nach meinem vollzeitgehalt weiter bezahlt und zwar mit dem durchschnitt der letzten drei monaten vor der schwangerschaft....

von e.k am 25.08.2015, 20:33



Antwort auf: von vollzeit auf teilzeit... was nun

Dann hast Du Glück und der Chef keine Ahnung ;-)

von Sternenschnuppe am 25.08.2015, 22:18



Antwort auf: von vollzeit auf teilzeit... was nun

das hat mit glück oder keine ahnung von meinem chef nichts zu tuen.. weil in dem leitfaden zum mutterschutz steht es drin. http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Mutterschutzgesetz,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf Setzt eine Frau wegen eines allgemeinen oder individuellen Beschäftigungsverbotes ganz oder teilweise vor Beginn und nach Ende der Schutzfrist mit der Arbeit aus oder setzt das Unternehmen die werdende Mutter auf einen anderen zumutbaren Arbeitsplatz um, sodass sie ihre Tätigkeit wechseln muss, braucht sie trotzdem keine finanziellen Nachteile zu befürchten. Sie behält mindestens ihren Durchschnittsverdienst (Mutterschutzlohn). Der Mutterschutzlohn stellt steuer- und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Er entspricht in der Regel wenigstens der Höhe des Durchschnittsverdienstes der letzten 13 Wochen oder bei monatlicher Entlohnung der letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. Einbußen durch das Verbot der Akkord- und Fließbandarbeit oder der Mehrarbeit, der Sonntags- und Nachtarbeit wirken sich nicht negativ auf die Berechnung aus.

von e.k am 26.08.2015, 11:35



Antwort auf: von vollzeit auf teilzeit... was nun

Die gab es hier aber, und genau da ist der Unterschied.

von Sternenschnuppe am 26.08.2015, 12:31



Antwort auf: von vollzeit auf teilzeit... was nun

Der Schnitt aus den letzten 3 Monaten greift doch nur wenn man einen Lohn bekommt, also wechselndes Einkommen hat weil zB Zulagen, Stundenverdienst usw zu Grunde gelegt werden. Und darauf bezieht sich das eben mit den letzten 3 Monaten. Bei Gehalt bekommt man doch jeden Monat das gleiche. Und dann ist der Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate eh egal, weil keien Berechnungsgrundlage. So oder so gibt es in einem BV nur das was es auch ohne das geben würde. Du hast vor dem BV einer Teilzeit-Tätigkeit zugestimmt - warum auch immer - und damit gibt es im BV auch nur Teilzeit Gehalt. Alles andere würde dich besser stellen - was eben nicht zulässig ist. Ohne Schwangerschaft müssten du jetzt auch normal arbeiten gehen - in Teilzeit. Und würdest dann auch nur Teilzeit bezahlt werden. halt blöde gelaufen, aber nicht mehr änderbar. Hochstufen auf Vollzeit geht auch nicht, weil das dann, in Hinblick auf das eben anstehende BV Sozialbetrug wäre.

Mitglied inaktiv - 26.08.2015, 15:46



Antwort auf: von vollzeit auf teilzeit... was nun

Würde der Durchschnittsverdienst in Vollzeit auf die Teilzeitstunden runtergerechnet.

von Sternenschnuppe am 26.08.2015, 17:45



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