Von Vollzeit auf Teilzeit in der SS?!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Von Vollzeit auf Teilzeit in der SS?!

Guten Tag Ich arbeite seit 1. Juni 2011 als Bürokraft in Vollzeit und unbefristet. Nun habe ich meinem Arbeitgeber (kleiner Betrieb, wenige Mitarbeiter) gestanden dass ich schwanger bin (ET: 15.12.11). Die andere Vollzeit Bürokraft ist auch schwanger und so benötigt der Betrieb 2 neue Arbeitskräfte als SS-Vertretung. Nun wurde mir eine Teilzeitstelle angeboten, damit genug Zeit ist zumindest eine neue Kraft vor dem Mutterschutz anzulernen. So würde mir dann aber Geld in der Elternzeit fehlen und ich habe Angst dass ich übers Kreuz gehauen werde, wenn ich einen neuen Vertrag unterschreibe. Habe bedenken dass ich ansonsten rausgemobbt werde. Ich muss die Teilzeitstelle nicht annehmen, oder? Und wenn ich ein BV bekäme, müsste mich mein Arbeitgeber dann weiterhin bezahlen oder die Krankenkasse?

von Li.lie am 20.06.2011, 20:13



Antwort auf: Von Vollzeit auf Teilzeit in der SS?!

Hallo, ich würde das auf keinen Fall annehmen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.06.2011



Antwort auf: Von Vollzeit auf Teilzeit in der SS?!

Richtig gedacht! Bloß nicht unterschreiben. Wenn du jetzt auf Teilzeit gehst, bekommst du auch nur das Elterngeld von deinem Teilzeit-Lohn. Und...du kannst nach der Elternzeit nicht (so einfach) wieder auf deinen Vollzeitjob zurück gehen - denn du hast ja dann keinen mehr! Arbeitslosengeld usw würden sich ebenfalls nur auf Teilzeitjob rechnen (in dem Fall, wenn dein AG dich "um" die Elternzeit herum kündigt). Bei einem BV bekommst du dein Gehalt von deinem AG. Er kann es sich dann von der Krankenkasse holen. Gruß Sabine

von SumSum076 am 20.06.2011, 21:42



Antwort auf: Von Vollzeit auf Teilzeit in der SS?!

Hallo Netter Versuch von Deinem AG. Durch die Schwangerschaft dürfen Dir keinerlei Nachteile entstehen. Auch keine finanziellen, was bei Teilzeit so wäre. Würde ich mich nie drauf einlassen ! Der Arbeitgeber zahlt bei einem BV Deinen ganz normalen Lohn weiter, Du erwirbst in der Zeit Urlaubstage, etc. Er kann es sich zurückholen bei der Kasse, aber das weiß er sicherlich auch. Die haben da so einen Umlagentopf für sowas. Lass Dich nicht einschüchtern.

Mitglied inaktiv - 20.06.2011, 21:43



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