Hallo Frau Bader, ich habe folgende Fragen: 1. Ich habe 2 Jahre Elternzeit bei meinem AG eingereicht, davon nach einem Jahr Rückkehr in Teilzeit in Elternzeit bis Ende der beantragten Elternzeit. Ist es möglich, wieder Vollzeit zuhause zu bleiben, und falls ja mit welchen Fristen? Mehr als 2 Monate arbeite ich bereits. 2. Wenn ich die Elternzeit um 1 Jahr verlängere, muss dann neue Teilzeit in Elternzeit beantragt werden oder läuft die vorherige Vereinbarung weiter? 3. Mit welchen Fristen kann man selbst während der Elternzeit kündigen? Lt Vertrag habe ich 3 Monate zum Monatsende. 4. Darf mir mein AG (auf meinen Wunsch) in der Elternzeit einen Aufhebungsvertrag anbieten?
von icognita am 09.09.2019, 18:48