Frage: Von Kindern angerichtete Schäden

Liebe Frau Bader, zwei Fragen zu von Kindern angerichteten Schäden in einer Mietwohnung bzw. die Frage, ob der Vermieter die Kosten für die Beseitigung dieser Schäden von der Kaution abziehen darf. Ich habe versucht, die Fragen allgemein zu formulieren (wegen Ihren Hinweisen). 1. Frage: Angenommen, ein zweijähriger Junge schnappt sich einen Permanentmarker (also einen Stift, der sich von glatten Oberflächen nicht wieder entfernen lässt) aus dem Federmäppchen des älteren Bruders und malt damit einen (kleinen!) Strich auf die helle Marmorfensterbank des Kinderzimmers. Der Vermieter ärgert sich über diesen (eigentlich geringfügigen) Schaden und lässt die (teure) Fensterbank nach dem Auszug der Mieter austauschen und will die Kosten dafür von der Kaution abziehen. Darf er das? (Die Haftpflichtversicherung der Familie zahlt übrigens erst für Kinder ab 7 Jahren und springt deshalb nicht ein.) 2. Frage: Angenommen, ein elfjähriger Junge hätte bei hobbymäßigen Laubsägebasteleien (extra für Kinder geeignet) eine Schramme im Parkettboden des Kinderzimmers hinterlassen. Der Vermieter lässt diesen Boden dann nach dem Auszug der Mieter abschleifen und neu versiegeln u. will die entsprechenden Kosten von der Mietkaution abziehen. Die Haftpflichtversicherung der Familie übernimmt den Schaden zwar, aber nur den Zeitwert. (Unter der Annahme, Parkett müsste alle zehn Jahre abgeschliffen u. versiegelt werden, verlieren diese Arbeiten 10% Wert pro Jahr. Der Boden wurde zuletzt vor acht Jahren bearbeitet = 80% Wertverlust = Übernahme von 20% der Kosten). Die Versicherung zahlt also nur 20%. Wer muss die restlichen 80% zahlen, Vermieter oder ehemalige Mieter? Das Abschleifen des Bodens ist übrigens kein Bestandteil des Mietvertrags und wird normalerweise (also alle paar Jahre mal) vom Vermieter durchgeführt, es steht allerdings im Vertrag, dass der Boden bei Auszug nicht beschädigt sein darf. Eine kurze Antwort (z.B. Frage 1: Mieter muss zahlen oder Frage 1: Vermieter muss zahlen) würde mir schon genügen... Danke sehr und viele Grüße!

Mitglied inaktiv - 16.09.2009, 22:58



Antwort auf: Von Kindern angerichtete Schäden

Hallo, 1. Kriegt man nicht mit Nagellackentferner ab? Grds. haben Sie hier das Problem des Beweises - deshalb stellt sich nur die Frage, ob man wirklich alles austauschen musste 2. Ich würde mich auf den Standpunkt stellen, dass nur der Zeitwert geschuldet ist Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.09.2009



Antwort auf: Von Kindern angerichtete Schäden

Wir hatten 2006 einen ähnlichen Fall als wir aus unserer Mitwohnung ausgezogen sind. Die Türblätter waren Eiche furniert und durch Unachtsamkeit unsererseits (wir hatten ab und an die Kuscheldecke darüber gehängt) begann sich das Furnier zu lösen. Die Vermieterin wollte damals 2000 Euro habe um (alle!) Wohnungstüren austauschen zu lassen. Wir haben es damals der Versicherung gemeldet und die hat nur den Zeitwert erstattet - und uns darauf hingewiesen, dass wir keinesfalls den Differenzbetrag aus eigener Tasche zahlen sollen. Dass eine Tür nach einigen Jahren normalen Gebrauchs nicht mehr wie neu ist, ist eben hinzunehmen. Dafür erhält der Vermieter ja auch Miete. Zu der Fensterbank fällt mir ein: Rauspolieren nicht Austauschen! Mit sehr feinem Schleifpapier, bzw Politur muss doch der Marker abzukriegen sein. Vermutlich sieht die Fensterbank hinterher besser aus als vorher. LG Micha

Mitglied inaktiv - 20.09.2009, 00:57



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