Hallo, aktuell befinde ich mich noch bis zum 05.08.2020 in Elternzeit für meine dann 2 Jährige Tochter und bin nun wieder schwanger (Entbindungstermin Anfang Dezember). Da ich in der ersten Schwangerschaft bei Bekanntgabe der Schwangerschaft direkt ein Berufsverbot ausgesprochen bekommen habe, gehe ich nun davon aus,das ich nach Beendigung der laufenden Elternzeit erneut ins Berufsverbot gehen werde. Erhalte ich in diesem Beschäftigungsverbot dann erneut Gehalt von meinem Arbeitgeber obwohl ich ja nach der Elternzeit nicht gearbeitet habe? Und wenn nicht, wie sieht es mit dem Elterngeld aus?habe ich lediglich Anspruch auf den Mindestbetrag von 300€ da ich in den 12 Monaten vor der Geburt kein Einkommen hatte oder wird das Gehalt vor der ersten Elternzeit mit angerechnet? Danke im Voraus!
von Tildas Mama am 24.04.2020, 13:49