Liebe Frau Bader,
ich bin noch ganz am Anfang meiner Schwangerschaft und möchte Ende der Woche mit meinem "Arbeitgeber"sprechen.
Ich arbeite als Wissenschaftlerin in Lehre und Forschung und möchte nach dem Mutterschutz wieder voll arbeiten, der Vater nimmt dann 1 Jahr Elternzeit. Nun liegt der ET mitten im Semester und wenn ich während des Mutterschutzes keine Seminare anbiete bleiben eine Lehrverpflichtung von 2 Wochen vor und einer Woche nach dem Mutterschutz.
Allerdings kann ich ja kein Seminar anbieten, das nur 3 Wochen läuft und fast drei Monate unterbrochen ist. Wie kann man das in solchen Fällen regeln? Ich will einfach für das Gespräch etwas gewappnet sein. Außerdem würde ich mit meinem Forschungsprojekt schon gerne weitermachen, ja nachdem wie es mir gerade geht und auch nach der Entbindung hin und wieder, wenn es sich mit den Schlafenszeiten des Kindes vereinbaren läßt. Nur sehe ich mich eben außerstande in dieser Zeit Vorlesungen zu halten, weil ich ja nicht zusichern kann, daß die Termine alle eingehalten werden können, mir nicht vor allen Studenten die Fruchtblase platzt oder ein längerer Klinikaufenthalt notwendig ist.
Kann ich z.b. forschungstätigkeit trotz Mutterschutz irgendwie gegen die Lehrtätigkeit kurz vor und kurz nach dem Mutterschutz verrechnen?
vielen Dank für Ihre Antwort,
Lena
Mitglied inaktiv - 04.11.2002, 14:16
Antwort auf:
vom Mutterschutz eingeschränkt gebrauch machen?
Liebe Lena,
ich habe den prima Beiträgen von Sabri + Andrea nichts zuzufügen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.11.2002
Antwort auf:
vom Mutterschutz eingeschränkt gebrauch machen?
Vor der Geburt ist Arbeiten (freiwillig) erlaubt, in der Mutterschutzzeit nach der Geburt dagegen absolut verboten, d.h. dein Arbeitgeber macht sich strafbar, wenn er dich auch auf freiwilliger Basis beschäftigt.
Ein persönlicher Ratschlag: Biete deinem Arbeitgeber nichts Zusätzliches an. Schwangerschaften können so unterschiedlich verlaufen und du weißt noch nicht, wie es dir dann geht. Schwangerschaft ist zwar keine Krankheit, aber ich kenne genug Frauen, die schon lange vor der Geburt nicht mehr arbeiten konnten (mich eingeschlossen, ich lag nach einem Zuviel an Arbeit mit vorzeitigen Wehen lange im Krankenhaus, es hätte auch schief gehen können).
Wenn du deine jetzige Situation mit dreißig Jahren Abstand betrachtest, was ist dir dann wichtig, ein gesundes Kind oder ein paar Seminare mehr oder weniger?
Gruß, Sabri
Mitglied inaktiv - 04.11.2002, 20:56
Antwort auf:
vom Mutterschutz eingeschränkt gebrauch machen?
Hallo!
Biete doch ein Kompaktseminar an! Sowas gabs bei uns an der Uni öfter (hab in München meinen Magister in Pädagogik gemacht). Das war dann meistens 1 Termin zur Vorbersprechung und dann ein Wochenende (Samstag & Sonntag) jeweils 6 oder 8 Stunden Seminar. Das ist eine super Sache und z.T. effektiver als ein wöchentliches Seminar.
Ich weiß ja nicht, welches Fach Du lehrst, aber in vielen Fächern müsste sowas doch möglich sein, oder?
Viele Grüße!
Andrea
Mitglied inaktiv - 04.11.2002, 21:24
Antwort auf:
vom Mutterschutz eingeschränkt gebrauch machen?
Liebe Lena,
ich habe den prima Beiträgen von Sabri + Andrea nichts zuzufügen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.11.2002
Antwort auf:
vom Mutterschutz eingeschränkt gebrauch machen?
vielen Dank für den Tip mit dem Kompaktseminar, das ist wirklich eine prima Idee, wenn auch an dieser Uni (Köln) nicht so üblich. Das werd ich wohl machen.
Liebe Grüße, Lena
Mitglied inaktiv - 05.11.2002, 13:33