Liebe Frau Bader,
ich bin seit dem 28.10. aufgrund einer 2. Fehlgeburt krank. Ich habe mich in psychologische Behandlung begeben, in der jetzt eine PTBS u.a. Diagnostiziert wurde. Nicht allein aufgrund der Fehlgeburten, da sind noch mehrere Dinge...
Ich beziehe also seit Mitte Dezember Krankengeld. Wenn ich jetzt nun während dieser Zeit (die auch noch andauern wird) schwanger werden sollte, haben mir bereits 2 Frauenärzte ein Beschäftigungsverbot nahe gelegt. Ich arbeite zwar im Büro, aber die Gefahr einer weiteren Fehlgeburt soll minimiert werden, daher dann das BV.
Wie ist es jetzt, wenn ich Krankengeld beziehe und nun schwanger werde? Erhalte ich dann durch das BV wieder meinen "normalen" Lohn vom AG? Geht das so reibungslos?
Ich hatte neulich schon mit meiner Krankenkasse gesprochen, aber die konnten mir keine Auskunft geben.
Vielen Dank im Voraus.
LG
von
Jessy8289
am 14.02.2014, 09:10
Antwort auf:
Vom Krankengeld ins Beschäftigungsverbot?
Hallo,
Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt:
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen.
KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu.
Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich.
Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war).
In Ihrem Fall wäre es doch eine Krankschreibung - und dazu keine mit Schwangerschaftsursprung..
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.02.2014