Liebe Frau Bader,
meine Elternzeit endet Anfang Februar 2015. Ich habe mich nun anderweitig beworben u.a. auf eine Vollzeitstelle ab dem 01.01.2015
Was passiert wenn ich die Stelle bekomme? Kann ich ohne weiteres dort anfangen? Die Kündigungsfrist von drei Monaten würde ich im Zweifel ja einhalten bei meinem alten Ag?? Oder gibt es ein Problem, da die Elternzeit ja noch einen Monat dauern würde?
Wo beende ich dann die Elternzeit? Bei der zukünftigen Elterngeldstelle?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung
MfG
von
Puschel10081984
am 23.09.2014, 15:42
Antwort auf:
Vollzeitstelle bei anderem Arbeitgeber möglich trotz Elternzeit?
Hallo,
denn beenden Sie die EZ mit der vertraglichen/ gesetzlichen Frist und freuen sich über den neuen Job
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.09.2014
Antwort auf:
Vollzeitstelle bei anderem Arbeitgeber möglich trotz Elternzeit?
Sobald du mehr als 30 Std die Woche arbeitest, erlischt die Elternzeit. Dem entsprechend erübrigt sich die Frage Vollzeitstelle. Absonsten dürftest du eh nur mit Zustimmung deines jetztigen AG überhaupt woanders arbeiten - Elternzeit hin oder her. Und beenden tust du sie da wo du sie auch gemeldet hast - beim AG. Die Elterngeldkasse hat ja mit Deiner Elternzeit nichts zu tun.
Willst Du bei jemand anderen Vollzeit arbeiten, mußt Du halt entsprechend kündigen. Oder notfalls einen Aufhebungsvertrage mit deinem alten AG abschließen.
Mitglied inaktiv - 23.09.2014, 17:16