Das kommt drauf an wie Du nach der Eltrnzeit arbeiten willst.
Voll ? Dann ist es egal, beziehungsweise solltest Du für ein optimales Elterngeld soviel Vollzeitmonate wie möglich beisammen haben.
Teilzeit ? Dann sollte der neue Mutterschutz in der Elternzeit beginnen , dann kannst Du sie für den neuen Mutterschutz beenden und der Vollzeitvertrag greift.
Also Vollzeitgehalt im Mutterschutz
>>> hierzu habe ich noch eine Frage: was bedeutet Vollzeitgehalt im Mutterschutz? Heißt das, ich würde die Elternzeit vorzeitig beenden und dann den AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld aus der Vollzeitbeschäftigung bekommen? Also die 100 % und nicht aus den 50 %, die ich während der Elternzeit arbeite? Ist das ganz sicher? Muss die vorzeitige Beendigung der Elternzeit dann schriftlich erfolgen? Gibt es da eine Frist? Vielen Dank nochmal!!!!!!!
von
delphin2903
am 13.02.2014, 08:33
Antwort auf:
Vollzeitgehalt im Mutterschutz
Ja, das ist ganz sicher :-)
Ist seit letztem Jahr legal und der AG kann dem nicht widersprechen.
Aktuelle Elternzeit darf zur Inanspruchnahme des Mutterschutzes ( und nur dann ohne zu arbeiten nach altem Vertrag ) beendet werden.
Frist in dem Sinne gibt es nicht, aber wenn die Schwangerschaft stabil ist, Mutterschutzbeginn klar ist, dann kann man das schriftlich anzeigen.
Am besten per Einschreben.
Nicht beantragen, da es keiner Zustimmungen benötigt.
Bittest dann um schriftliche Bestätigung und reichst sobald ausgehändigt den Schein fürs Mutterschaftsgeld ein. Wie beim Kind zuvor.
Ausnahme : es gibt schon einen Folgevertrag mit Teilzeitvereinbarung für die Zeit nach der Elternzeit und nicht der gesamte Mutterschutz fällt in die alte Elternzeit.
Es lebt genau der Vertrag auf der gültig ist, und dementsprechend wird der AG Anteil sein.
von
Sternenschnuppe
am 13.02.2014, 08:39