Frage: Vollzeitbeschäftigung

Hallo, bei meinem Arbeitgeber habe ich bis Dez'04 meinen Erziehungsurlaub eingereicht. Ich würde evtl gerne einer anderen Vollzeitbeschäftigung bis Ende meines Erziehungsurlaubes eingehen. Muss ich dann bei meinem bisherigen Arbeitgeber kündigen ? Bzw. darf er mir kuendigen. Gruss Luisa

Mitglied inaktiv - 01.10.2003, 09:03



Antwort auf: Vollzeitbeschäftigung

Hallo, wenn überhaupt dürfen Sie das nur mit seiner Zustimmung tun, aber auch das ist problematisch, denn im EU darf man nur 30 Std arbeiten.Ausserdem wird er sich fragen, warum Sie dann nicht bei ihm arbeiten. Der einzige klare Weg: Kündigung, damit ist EU zu Ende, und neuer Arbeitsvertrag ohne EU. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.10.2003