Hallo Frau Bäder,
Ich habe eine Tochter die 10 Monate ist (1. Kind). Die Elternzeit habe ich für 2 Jahre beantragt. Meine Tochter soll nächstes Jahr in den Kindergarten gehen.
Gerne möchten wir das meine Tochter nur bis mittags in den Kindergarten geht. Ich habe aber einen Arbeitsvertrag auf Vollzeit.
Kann ich dies auf Teilzeit ändern? Und was muss ich da beachten?
Vielen Dank schon mal.
von
Tina5679
am 28.09.2017, 16:26
Antwort auf:
Vollzeit auf Teilzeit änden
Hallo,
wenn ich Sie richtig verstehe, wollen Sie Teilzeit in Elternzeit arbeiten.
Hierauf haben Sie einen Anspruch, wenn der Arbeitgeber mindestens 15 Arbeitnehmer hat und keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.09.2017
Antwort auf:
Vollzeit auf Teilzeit änden
Wäre ein riesen Fehler. geh besser innerhalb !!! der EZ in TZ arbeiten. Das darfst du bis zu 30 Std die Woche - bei deinem eigentlichen AG oder mit seiner Zustimmung auch woanders.
Vorteil, dein VZ-Vertrag ruht weiterhin, erst wenn deine EZ komplett um ist musst du dich entscheiden ob du dauerhaft auf TZ runter willst oder ob du dann doch lieber wieder VZ arbeiten willst. Davon ab, wenn ihr Kind2 plant wäre es auch nicht schlecht das du dann die EZ vorzeitig beenden kannst und dann Mutterschaftsgeld in Höhe des VZ-Vertrages bekommst. Hast du den VZ-Vertrag aber dauerhaft auf TZ geändert, gibt es auch nur TZ-Mutterschaftsgeld und was noch wichtiger ist, meistens ist es recht schwer im nachhinein doch wieder mehr Stunden zu arbeiten. blöde zB wenn der mann arbeitslos wird oder ähnliches passiert. davon ab ist dein AG dir nicht verpflichtet dir Arbeitszeiten zu deiner Wunschzeit zur Verfügung zu stellen.
Was aber der absolut wichtigste Grund ist, solange du dich in EZ befindest, kann man dir nicht so einfach kündigen. selbst dann nicht wenn du innerhalb der EZ in TZ arbeitest. Und du kannst dir jederzeit auch wieder überlegen - wenn das zB mit der Betreuung nicht so gut klappt - komplett weider daheim zu bleiben.
Also nur Vorteile mit TZ innerhalb der EZ - im Gegensatz zu der von dir genannten variante wo dein VZ-Vertrag dauerhaft gekündigt wird um in einen TZ-Vertrag gewandelt zu werden.
Wichtig ist, das Du entweder einen neuen Vertrag bekommst der auf die EZ befristet ist. oder das in deinem bestehendem Vertrag ergänzt wird das sie Stundenreduzierung auf die EZ befristet ist. Alles andere wie Gehalt, Urlaub, Extrazahlungen usw müssen auf die TZ umgerechnet werden.
Mitglied inaktiv - 28.09.2017, 18:04