Vollstreckbarer dynamisierter Unterhaltstitel

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vollstreckbarer dynamisierter Unterhaltstitel

Hallo Frau Bader, ich habe einen vollstreckbaren dynamisierten Unterhaltstitel für meine 5jährige Tochter. Nachdem der KV volle 100% des Regelsatzes zahlen müßte, dies aber nicht tut und meine Tochter immer nur mit 111€ abspeist und mit der Ausrede kommt, ein Sachbearbeiter vom Jugendamt hätte zum ihm gesagt er brauchte nicht mehr zahlen, weil er ja auch soviele Kredite zu bezahlen hat. Wie und wo kann ich bewirken, das er das zahlt was laut Gerichtsbeschluss festgelegt wurde? Ich muss ständig dem KV wegem dem Unterhalt hinterher rennen, weil er nicht in der LAge ist ihn pünktlich zu zahlen. Es bestehen auch noch offene Unterhaltszahlungen seitens des KV an meine Tochter, warum muss ich dafür einen RA bezahlen, damit meine Tochter zu ihrem Recht kommt? Sie hat doch kein Einkommen mit 5 Jahren. Mir hatte man mal gesagt, das ich einen RA einschalten kann der dann die Rechte meiner Tochter vertritt und sich darum kümmert, was den Unterhalt betrifft und sie dafür nichts zahlen brauch, weil sie kein eigenes Einkommen hat. Würde mich über eine Antwort freuen. Ich sehe nämlich langsam nicht mehr durch, weil jeder mir was anderes erzählt und mein Budget eng bemessen isr um mir einen RA zu leisten. Vielen Dank im Voraus.

Mitglied inaktiv - 07.06.2008, 19:24



Antwort auf: Vollstreckbarer dynamisierter Unterhaltstitel

hallo, entweder vom JA helfen lassen oder zum RA gehen u klären, ob es PKH (=Prozesskostenhilfe) gibt. Liebe Grüsse, Nb

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.06.2008



Antwort auf: Vollstreckbarer dynamisierter Unterhaltstitel

beistandschaft beim jugendamt beantragen, die machen das für dich: prompt und kostenlos. ruf an, laß dich mit dem zuständigen sachbearbeiter verbinden, der schickt dir den antrag, ausfüllen, zurückschicken, fertig.

Mitglied inaktiv - 08.06.2008, 19:47



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