Guten Tag, wir haben einen Ehevertrag. Aus verschiedenen Gründen überlegen wir nun, uns gegenseitig eine Generalvollmacht auszustellen. Hierzu habe ich 2 Fragen, für den Fall der Fälle: 1. Kann ich die Generalvollmacht jederzeit wiederrufen sollte die Ehe krieseln oder geht das nur mit der Zustimmung meines Partners? 2. Könnte mein Partner quasi auf Basis der Generalvollmacht auch den Ehevertrag ohne mein Wissen für nichtig erklären? Danke!
Mitglied inaktiv - 08.06.2010, 21:55