volles elterngeld nach sonderkündigung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: volles elterngeld nach sonderkündigung

Bekomme ich nach sonderkündigung wegen betriebsstilllegung und Zustimmung der Behörde auch volles Elterngeld also 67% vom nettogehalt oder nur die 300 € mindestbetrag?

von Mia1986 am 21.12.2013, 20:12



Antwort auf: volles elterngeld nach sonderkündigung

Hallo, grds EG. Aber es kommt auf die Zeit zwischen Beendigung und Beginn Mutterschutz an. Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.12.2013



Antwort auf: volles elterngeld nach sonderkündigung

Kommt drauf an wann die Kündigung ist. Wenn es jetzt schon absehbar ist rasch was neues suchen wenn möglich. ALG1 zählt nicht als Einkommen. Egal warum der Job weg ist.

von Sternenschnuppe am 22.12.2013, 10:02



Antwort auf: volles elterngeld nach sonderkündigung

geburt war erst jetzt im November und Einkommen hatte ich letztes Jahr. die Kündigung wäre im Anschluss am Mutterschutz

von Mia1986 am 22.12.2013, 10:57



Antwort auf: volles elterngeld nach sonderkündigung

Dann hat das nix mehr mit dem Elterngeld nix mehr zu tun. Den Anspruch hast Du in der Vergangenheit erworben. Allerdings solltest Du die Auszahlung nun überdenken. Ohne Arbeitgeber bist Du nur solange beitragsfrei versichert solange Du Elterngeld bekommst. Daher vielleicht, sofern Du nicht verheiratet bist, das Elterngeld auf 2 Jahre splitten lassen um die beitragsfreie Zeit zu verlängern.

von Sternenschnuppe am 22.12.2013, 11:35



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