Volles Gehalt bei Beschäftigungsverbot als angestellte Lehrerin?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Volles Gehalt bei Beschäftigungsverbot als angestellte Lehrerin?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe heute aus verschiedenen Gründen in der 8.SSW als angestellte Lehrerin in Berlin ein Beschäftigungsverbot von meiner Ärztin bis zum Beginn des Mutterschutzes ausgestellt bekommen. Bekomme ich dennoch mein volles Gehalt weiter? Muss die Krankenkasse für Teile des Gehaltes aufkommen? Danke für Ihre Hilfe, M. Merret

von Yesdoit am 14.10.2013, 17:11



Antwort auf: Volles Gehalt bei Beschäftigungsverbot als angestellte Lehrerin?

Hallo, Sie bekommen ganz normal Ihren Lohn weiter. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2013



Antwort auf: Volles Gehalt bei Beschäftigungsverbot als angestellte Lehrerin?

Ich bin Erzieherin und bei der Caritas angestellt. Ich bekam bis zur 20sten Woche ein beschäftigungsverbot. Bei mir war es so, das ich mein volles Gehalt vom Arbeitgeber bekommen habe. Er konnte sich dieses jedoch von meiner Krankenkasse wieder zurückholen. Das hat auch ohne Probleme geklappt.

von Phoeby am 15.10.2013, 13:32



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