Guten Abend, folgende Situation: Ich lebe nicht mehr mit dem Kindsvater zusammen, das Kind lebt bei mir und ich sorge für es. Auf meiner LSTK habe ich nur den halben Steuerfreibetrag. Vom Kindsvater bekomme ich kein Geld, von der Stadt Unterhaltsvorschuss (133,00 Euro). Steht mir nun trotzdem der volle Kinderfreibetrag zu? Vielen Dank im Vorraus!
Mitglied inaktiv - 07.03.2010, 19:43