Liebe Frau Bader, ich hab schon einige Ihrer Antwortengelesen, bin mir baber in meiner Situation sehr unsicher und konnte nopch keine Antwort finden. Ich arbeite Vol.zeit, allerdings sind aufgrund von Sachstandsbefristungen 20Std. bis 31.12. befristet , die anderen 20 bis nächsten Sommer. ICh gehe Mitte Dez in Mutterschutz, ET ist Ende Januar. Also hätte ich 12 der 14 Mutterschutzwochen laut Vertrag nur noch eine halbe Stelle. Das Ministerium in Berlin hat mir gesagt, dass der Arbeitgeber dann nachdem 20std wegfallen auch nur seienn Anteil für die übringen 20 zahlen muss, auch wenn die Berechnung ja in den Monaten davor noch für eine svolle Stelle war. Argument: Der BErechnungszeitraum gilt nur als orientierung und als repräsentativen Anhalt für das fehelende Einkommen, wenn die Stelle aber nur noch halb sei, während des Mutterschutztes, würde auch nur halb gezahlt werden... Stimmt dfas so? Würde ich dann also die ersten 2 Wo. meinen ganzen Verdienstausfall bezahlt bekommen und nach halben Verrtragsende nur die 13€ plus Arbeitgeberanteil bis zu dem Lohn der halben Stelle? Wenn dem so wäre würde ich gegenüber dem Arbeitgeber auf eine Verlängerung (leider nur 3 Monate) pochen, da das Projekt und damit der Sachstand verlängert ist, dann müsste man zuegebn, dass man aufgrund der Schwangerschaft nicht verlängert, da mir die Verlängerung schon vor SS mündlich zugesichert wurde... Ich hab bei befristeten Verträgen Antworten Ihrerseits gelesen, das dann ganz die KK einspringen muss, ber die müssen doch nicht über die 13€ kommen, oder? Wenn die KK ganz einspringen würde, müsste ich mich nicht mit meinem AG streiten- für meine weitere Anstellung natürlich nciht unwichtig. Über eine Antwort von Ihenen als Fachfrau wäre ich sehr dankbar, Viele liebe Grüße und lieben Dank,
von redhead am 01.08.2013, 12:09