Hallo Frau Bader!
Hab nochmal Fragen bezüglich des Resturlaubes. Mir stünden fürs Jahr 28 Tage zu. Der Muterschutz beginnt 15.06. kann ich jetzt nur anteilig Urlaub bis 15.06. bekommen oder bis Ende des Mutterschutzes? Von unserem Steuerbüro habe ich erfahren mir stünde bis Ende des Mutterschutzes Urlaub zu. Also wären das in meinem Fall 21 Tage. Mir geht es nur darum, weil ich den Urlaub vorher nehmen will und nicht nach dem Mutterschutz. Nur muß ich die Rechtslage wissen wieviel ich geltend machen kann, weil es mein AG nicht weiß.
Vielen Dank nochmal.
Kerstin
Mitglied inaktiv - 10.03.2004, 08:21
Antwort auf:
Vielen Dank für Ihre Antwort, nur leider nicht ganz verstanden!
Hallo,
so hatte ich es ja auch geschrieben. Sie können auch nach dem Mutterschutz vor dem EU Urlaub nehmen, dann erhalten Sie länger Lohn.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.03.2004
Antwort auf:
Vielen Dank für Ihre Antwort, nur leider nicht ganz verstanden!
Hallo !
Dir steht Urlaub bis zum Ende des Mutterschutzes zu !
Du kannst allerdings VORM Mutterschutz nur den Urlaub nehmen der bis dahin angefallen ist -also bis zum 15.6. !
Den Urlaub der während des Mutterschutzes anfällt kannst Du erst NACH dem Mutterschutz nehmen bzw nach der Elternzeit !
LG Julia
Mitglied inaktiv - 10.03.2004, 08:48