Vielen Dank für Antwort zu EZ-Antragsfrist, noch Fragen.....

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vielen Dank für Antwort zu EZ-Antragsfrist, noch Fragen.....

Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort. wie gesagt, habe ich für zwei Kinder (heute 3/2000 und 3/2002) bisher noch keinen Tag Elternzeit gehabt. Es gibt ja auch irgendwie ein drittes Jahr, dass man aufsparen kann. Dazu 2 Fragen: 1. Gilt das bei mir überhaupt oder fällt das erste Kind womöglich noch raus, weil die Regelung damals noch eine andere gewesen sein könnte oder ich mich nie darum gekümmert habe? 2. Besteht der Anspruch unabdingbar oder muss das mit dem AG zu irgendeinem Zeitpunkt abgesprochen sein? 3. WEnn ich jetzt Elternzeit nehme, aber weiter 30 Stunden arbeite, damit unter die "Pflichtversicherungsgrenze" einnkommensmäßig komme, was passiert mit meiner bestehenden privaten Krankenversicherung (muss ich die Kündigen, ruht die dann oder wird die weiter geführt) und bin ich dann auf jeden Fall in der Elternzeit versicherungspflichtig? Vielen Dank für Ihre Mühe, ich hoffe, meine Fragen sind für eine eindeutige Antwort nicht zu ausführlich aber ausführlich genug. Gruß Trine

Mitglied inaktiv - 10.10.2003, 11:45



Antwort auf: Vielen Dank für Antwort zu EZ-Antragsfrist, noch Fragen.....

HAllo, 1.: Nur für Kinder ab 01.01.01 2.: AG muss zustimmen 3.:Das kommt auf den geschlossenen Vertrag an. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.10.2003



Antwort auf: Vielen Dank für Antwort zu EZ-Antragsfrist, noch Fragen.....

Du kannst Dich für die Zeit der Elternzeit von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen, falls Du deine PKV behalten möchtest und unter die Verdientsgreze rutschst. Den § aus dem SGB kann ich Dir raussuchen. Bitte frage per Mail. Diese Befreiung aufgrund der EZ hat nichts mit der sonst bekannten (dauerhaften) Befreiung aus der GKV zu tun! Für das Kind aus 2000 ist der EU (so hieß das da noch) rum, aus, vorbei. Für das Kind aus 2002 kannst Du jederzeit mit einer 8-Wöchigen Frist in die EZ gehen (bis max. zum dritten geburtstag). Wenn Du das dritte jahr allerdings später nehmen möchtest, dann muß Dein AG zustimmen. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 10.10.2003, 21:00



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