Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort. wie gesagt, habe ich für zwei Kinder (heute 3/2000 und 3/2002) bisher noch keinen Tag Elternzeit gehabt. Es gibt ja auch irgendwie ein drittes Jahr, dass man aufsparen kann. Dazu 2 Fragen: 1. Gilt das bei mir überhaupt oder fällt das erste Kind womöglich noch raus, weil die Regelung damals noch eine andere gewesen sein könnte oder ich mich nie darum gekümmert habe? 2. Besteht der Anspruch unabdingbar oder muss das mit dem AG zu irgendeinem Zeitpunkt abgesprochen sein? 3. WEnn ich jetzt Elternzeit nehme, aber weiter 30 Stunden arbeite, damit unter die "Pflichtversicherungsgrenze" einnkommensmäßig komme, was passiert mit meiner bestehenden privaten Krankenversicherung (muss ich die Kündigen, ruht die dann oder wird die weiter geführt) und bin ich dann auf jeden Fall in der Elternzeit versicherungspflichtig? Vielen Dank für Ihre Mühe, ich hoffe, meine Fragen sind für eine eindeutige Antwort nicht zu ausführlich aber ausführlich genug. Gruß Trine
Mitglied inaktiv - 10.10.2003, 11:45