Frage: Viele Fragen....

Hallo Frau Bader, vor meiner Elternzeit hatte ich bei meinem AG 40 Std/Woche. Nun wurde mir von meinem AG vor ca. 2 Monaten ein EUR 400 Job angeboten, den ich auch annahm. Wir setzten für diesen EUR 400 Job einen neuen Vertrag auf und ich musste meinen alten Vertrag aufheben. Ging nicht anderst :-( Nun ist es so, daß ich ab Sept. wieder mehr arbeiten könnte, nämlich 24 Std/Woche. Möchte ich auch gerne machen, doch mein Chef möchte mir soooo wenig Gehalt bezahlen, das es sich für mich fast nicht rentiert. Wie ist das, wenn ich den neuen Vertrag für die 24 Std. / Woche nicht unterschreibe und er mich darauf hin kündigt, bekomme ich dann ALG und wenn ja, aus welchen Gehältern berechnet sich das? Aus dem 40 Std/Woche Job oder aus dem EUR 400 Job? Meine Elternzeit endet übrigens im Okt. 2005. Danke

Mitglied inaktiv - 16.05.2005, 12:50



Antwort auf: Viele Fragen....

Hallo, wenn Sie nach dem Aufhebungsvertrag beim AA vorgesprochen haben aus diesem-gehen Sie möglichst schnell hin! Sie bekommen es aber nur anteilig, so wie Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.Ausserdem sind Sie wegen dem Aufhebungsvertrag wahrscheinlich gesperrt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.05.2005