Frage: Verzwickte Situation

Hallo Frau Bader, ich habe ein Beschäftigungsverbot bis 30.03.09. Mein Arbeitsvertrag gilt allerdings nur bis 15.02.09. Mein mutterschutz fängt Ende März an. Also müsste ich mich noch für 6 Wochen Arbeitslos melden. Das habe ich auch gemacht. Nun will das Arbeitsamt mir kein Arbeitslosengeld bezahlen, also bin ich auch nicht versichert. Und die Kasse zahlt nur bei einer Krankmeldung. Ich bin aber nicht krank. Gilt das Verbot nicht nur bis mein Vertrag ausgelaufen ist? Woher bekomme ich dann trotzdem mein Geld? Meine Ärztin schreibt mich doch nicht sechs Wochen krank. Wenn ich nicht versichert bin habe ich auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Wieder fast drei Monate ohne Geld. Für solche Situationen muss es doch eine Lösung geben!? Vielen Dank schonmal für Ihre Mühe. LG Pumuckel

Mitglied inaktiv - 14.11.2008, 13:51



Antwort auf: Verzwickte Situation

Hallo, Hierzu ein Urteil (zum Vorzeigen auf dem Amt) Bei einer Arbeitslosen wurde eine Risikoschwangerschaft festgestellt. Da sie schon drei vorhergegangene Fehlgeburten erlitten hatte, verhängte der behandelnde Arzt ein Beschäftigungsverbot zum Schutz des ungeborenen Kindes. Daraufhin strich die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld mit der Begründung, die 32-Jährige stehe dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Folglich stehe ihr kein Arbeitslosengeld zu. Das Hessische Landessozialgericht kippte die Entscheidung der Arbeitsagentur. Die Bundesarbeitsagentur stellt für Arbeitslose eine Art "Ersatzarbeitgeber" dar. Dieser muss deshalb - wie jeder andere Arbeitgeber auch - die Kosten für ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz tragen. Folge: Die Arbeitsagentur durfte die Frau nicht auf den Bezug von Krankengeld beziehungsweise Sozialhilfe verweisen und muss das Arbeitslosengeld nachzahlen (LSG Hessen, Urteil vom 21. 8. 2007, Az. L 9 Al 35/04). Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.11.2008



Antwort auf: Verzwickte Situation

Du bekommst Arbeitslosengeld. Mir scheint, als wenn jedes Amt das versuchen würde. Lass dir von Frau Bader mal das entsprechende Urteil geben. Bei Ablehnung des Arbeitslosengeldes Widerspruch einlegen mit Angabe des Urteils. LG und viel Glück Arlett

Mitglied inaktiv - 14.11.2008, 15:48