Wenn ich auf die 6 Wochen Mutterschutz vor der Geburt verzichte und in dieser Zeit mal krank geschrieben werde erhalte ich dann auch Lohnfortzahlung vom AG (Minijob)oder nicht? Weil ich ja normalerweise die 6 Wochen keinen Gehaltsanspruch habe wenn ich den Mutterschutz wahrnehme.
Mitglied inaktiv - 01.04.2007, 15:45
Antwort auf:
Verzicht auf Mutterschutz
Hallo,
ich glaube nicht, dass das geht. Denn diese Zeit zahlt ja die KK sazusagen den Lohn. Man kann zwar praktisch drauf verzichten, aber ich sehe den Sinn nicht, da man ja eh indirekt den Lohn bekommt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.04.2007
Antwort auf:
Verzicht auf Mutterschutz
Interessante Frage...
Hm... ich überlge mal laut.
Grundsätzlich hätte ich spontan gesagt, "klar, wenn krank dann LFZ (durch AG)"
aber: wenn Du wg. SS-Bescherden krank bist, dann würde ich das eben als MuASchu sehen, weil das Arbeiten zu beschwerlich wird.
Wenn Du allerdings wegen Grippe, MUmps oder sonst was krank bist, dann würd eich das schon als "normale" AU sehen.
???
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 01.04.2007, 19:10