Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zur Berechnung des Elterngeldes. Mein Kind wird vorraussichtlich im März 2013 geboren. Seit dem 1. September 2012 habe ich Steuerklasse 3. Davor hatte ich Steuerklasse 5. Welche Steuerklasse ist nun für mich für die Elterngeldberechnung relevant? Ab Mitte Februar 2013 bekomme ich Mutterschaftsgeld. Ist es für mich besser, wenn ich auf Ausklammerung der Mutterschaftsgeld-Monate verzichte? Hat diese Ausklammerung irgendwelche Nachteile für mich? Mutterschaftsgeld bekomme ich doch dann trotzdem? Vielen Dank für Ihre Antwort.
von Lunna am 17.01.2013, 18:17