Frage:
Verzicht Mutterschutz nach BV
Hallo Fr. Bader,
ich würde gerne auf einen Tag vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten und da gern Urlaub nehmen. Meine Personalabteilung meinte aber, das ginge nicht.
Falls es wichtig ist: derzeit bin ich noch im BV. Hängt das damit zusammen?
von
malini
am 18.04.2018, 14:23
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Verzicht Mutterschutz nach BV
Hallo,
wegen der Lohnsteuerklasse?
Gem. § 3 MuSchG n.F. kann man auf den Mutterschutz verzichten. Ich habe kein Urteil oder auch sonst in den Kommentaren nichts dazu gefunden, dass diese nicht möglich sein sollte, weil mal in einem Beschäftigungsverbot ist.
Ich bin ein wenig hin und hergerissen.
Ich würde den Verzicht erklären und abwarten, wie der Arbeitgeber reagiert.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.04.2018
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Verzicht Mutterschutz nach BV
Man kann nicht "auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten" zugunsten eines finanziell vorteilhafteren BV oder um Urlaub zu nehmen, man kann aber in den 6 Wochen vor der Entbindung weiterarbeiten, wenn man das ausdrücklich wünscht.
Siehst du den Unterschied?
Mitglied inaktiv - 18.04.2018, 17:16
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Verzicht Mutterschutz nach BV
Die Meinung der Personalabteilung hängt bestimmt mit dem BV zusammen. Ich bin der Meinung dein Plan ist rechtlich in Ordnung und auch von Frau Bader las ich es bereits so.
Mitglied inaktiv - 18.04.2018, 17:47
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Verzicht Mutterschutz nach BV
§3 Abs. 1 MuSchG regelt die Fragestellung wie folgt:
"Der AG darf die schwangere Frau in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigen, .... soweit sie sich nicht zur ARBEITSLEISTUNG ausdrücklich bereit erklärt."
Es geht hier um die Bereitstellung der Arbeitsleistung, nicht um Urlaub.
Mitglied inaktiv - 18.04.2018, 17:50
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Verzicht Mutterschutz nach BV
was ist dein ziel?
von
mellomania
am 18.04.2018, 20:05
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Verzicht Mutterschutz nach BV
Elterngeldanspruch erhöhen.
Mitglied inaktiv - 18.04.2018, 20:28
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Verzicht Mutterschutz nach BV
https://www.rund-ums-baby.de/recht/Auf-Mutterschutz-verzichten-Elterngeld_175224.htm
Mitglied inaktiv - 18.04.2018, 20:41
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Verzicht Mutterschutz nach BV
Es wird den EG-Anspruch nicht wesentlich erhöhen und wenn es mehr als ein Tag wäre, wär's mir auch völlig egal. Es macht jetzt auch nichts, wenn es nicht geht, wir sind auf das Geld nicht zwingend angewiesen. Ich dachte nur aufgrund der letzten Antwort von Fr. Bader, es wäre grundsätzlich möglich. Meine Personalabteilung hat es aber abgelehnt. Deswegen wollte ich nochmal nachfragen.
Aber wie gesagt, es ist jetzt absolut kein Drama, wenn es nicht geht.
von
malini
am 18.04.2018, 20:53